KI in Organisationen und DSGVO – worauf müssen Datenschutzbeauftragter achten?

Die dynamische Entwicklung von Systemen der künstlichen Intelligenz – wie etwa Recruiting-Tools, Chatbots oder Analyseinstrumente für das Kundenverhalten – stellt Verantwortliche vor neue Herausforderungen. Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Transparenz, Datenminimierung sowie die Bestimmung einer geeigneten Rechtsgrundlage zentrale Anforderungen. Der Einsatz von KI entbindet Organisationen nicht von der Pflicht, die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ konsequent umzusetzen.
Besondere Aufmerksamkeit ist der automatisierten Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO zu widmen. Betroffene Personen haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, wenn diese rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Organisationen müssen daher menschliches Eingreifen ermöglichen und aussagekräftige Informationen über die Logik der eingesetzten Systeme bereitstellen.
Der Datenschutzbeauftragte sollte aktiv in den Implementierungsprozess von KI-Lösungen eingebunden sein – von der Risikoanalyse über die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bis hin zur fortlaufenden Überwachung der Rechtmäßigkeit. Transparenz und eine sorgfältige Dokumentation sind heute wesentliche Bestandteile einer verantwortungsvollen Datenstrategie.


