Ein Leitfaden für Unternehmer
Alles, was Sie über die DSGVO wissen sollten
Unternehmerpflichten nach der DSGVO
Die DSGVO-Verordnung fordert Unternehmer auf, ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, indem sie die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten gewährleisten.
Personenbezogene Daten müssen so verarbeitet werden, dass ihre angemessene Sicherheit gewährleistet ist, einschließlich unter anderem Schutz vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung
und zufälliger Verlust, Zerstörung oder Beschädigung,
durch geeignete technische Mittel oder organisatorisch. Etwaige Informationsklauseln
und Einwilligungsklauseln sollten so formuliert sein, dass damit jeder sie ausreichend lesen kann.
Jeder der Verwalter personenbezogener Daten (Unternehmer) ist verpflichtet:
• Führen und aktualisieren Sie ein Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten
• ein Register der Auftragsverarbeiter führen und aktualisieren (sog. Prozessorregister)
• Analysieren Sie laufend das Risiko einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten als Teil Ihres eigenen Mikro-/Kleinunternehmens
• Bevollmächtigung von Mitarbeitern oder Mitarbeitern
zur Datenverarbeitung (Mustererlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten).
Erscheinungsjahr: 2021
Seiten: 238
Letzte Einträge
Praxiswissen für Unternehmer und mehr
Die häufigste Ursache für Datenlecks sind nicht Softwarefehler oder Hacker,...
GEWÄHRLEISTUNG DER VERTRAULICHKEIT, INTEGRITÄT, VERFÜGBARKEIT UND WIDERSTANDSFÄHIGKEIT DER SYSTEME...
SCHNELLE WIEDERHERSTELLUNG DER VERFÜGBARKEIT VON PERSONENBEZOGENEN DATEN UND DES...
DIE RICHTIGE ERKENNUNG VON GEFAHREN ERMÖGLICHT EINE ANGEMESSENE AUSWAHL...
Bewährte Praktiken zur Gewährleistung der Datensicherheit bei Mobilarbeit
Geräte ♦ Vom Arbeitgeber für die Mobilarbeit zur...